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zum Thema
Hören Sie, wie Sie beim Fenstertausch von Steuervorteilen profitieren.
Steuervorteile nutzen!
Es können bis zu 1.200,– EUR p.a. direkt von der Steuer abgezogen werden. Dies entspricht 20% vom Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von maximal 6.000,– EUR.
Weitere aktuelle Informationen zu den Themen
- Modernisierung
- Förderprogramme
- Energieeffizienz
- Lärmschutz / Schallschutz
erhalten Sie unter:
www.kfw.de
www.foerderdata.de
www.energiewelt.de
www.umweltbundesamt.de
www.dega-akustik.de
www.neue-fenster-sparen-geld.de
www.window.de
Die KfW-Förderprogramme
Energieeffizient Bauen und Sanieren (Programm-Nr. 430)
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen bzw. alle energetischen Einzelmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen
des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes.
Förderziel
Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur
Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung soll
darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren
und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
Was wird gefördert?
- Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen, Keller-/Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Türen
- Erneuerung Heizung
- Optimierung der Wärmeverteilung (bei bestehenden Heizungsanlagen)
- Einbau Lüftungsanlage
- Baunebenkosten
- Wiederherstellungskosten
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist möglich.
Wer kann Anträge stellen?
- Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten.
- Ersterwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen.
- Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer
Für Wohnungseigentümer erfolgt die Antragstellung gemeinschaftlich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (weiter unter "Wie erfolgt die Antragstellung?").
(Quelle: KfW)
Das KfW-Programm 152 ist die Kreditvariante zu Programm 430.
Wohnraum Modernisieren (Programm-Nr.141)
Diese Förderung kann von Privatpersonen jeden Alters und Familienstands zu den dort geltenden Bestimmungen in Anspruch genommen werden: Von Wohnungseigentümer, Eigenheimbesitzer und auch von Mietern mit Zustimmung des Vermieters für Modernisierungsarbeiten.
Der Antrag muss vor dem Kauf oder vor Beginn der Modernisierungsarbeiten bei der Hausbank gestellt werden. Nach Prüfung wird das Darlehen ebenfalls durch die Hausbank bereitgestellt.
Beachten Sie auch die Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (155) und „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ (455).
Der Förderhöchstbetrag liegt für Standard-Maßnahmen bei 100.000 EUR je Wohneinheit, für altersgerechte Umbaumaßnahmen bei 50.000 EUR je Wohneinheit.
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm-Nr.431)
Die Förderung beinhaltet die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase in Höhe von 50 % der Kosten (bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben)
Energieeffizient Bauen (Neubau) (Programm-Nr.153)
Dieses Förderprogramm steht für Privatpersonen zur Verfügung, wenn gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard (bzw. Passivhaus-Standard) ein Neubau gebaut oder gekauft wird. Ebenso für die Erweiterung oder den Umbau von bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude oder bestehender Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten.
Die Förderung besteht aus zinsverbilligtem Darlehn (bis 100 % der Baukosten): Förderhöchstbetrag € 50.000 pro Wohneinheit (KfW-Effizienzhaus 70, 55 / Passivhaus und 40).
Die Antragsstellung muss vor dem Kauf oder vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen. Nach Prüfung wird das Darlehen durch die Hausbank bereitgestellt.
Nutzen Sie auch die Fördermittel des Staates. Denn Bund, Länder und Gemeinden stellen über verschiedene öffentliche Institutionen Fördermittel für Altbaumodernisierungen zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu diesen Förderprogrammen erhalten Sie unter www.foerderdata.de oder direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.kfw.de.
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Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. (Stand: 01.03.2013)